Was kostet die Beauftragung eines Anwalts?


Das ist geregelt im "Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte", kurz "Rechtsanwaltsvergütungsgesetz" (RVG) genannt. Wenn Sie sich von dieser Bezeichnung nicht abschrecken lassen und ein wenig im Gesetzestext lesen, werden Sie ohne juristische Vorbildung schnell merken, dass die in diesem Gesetz enthaltenen Regelungen sehr kompliziert sind. Sie können sich die mühselige Lektüre aber auch sparen und mich einfach fragen, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben. Ich werde Ihre Fragen gerne beantworten.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, bringen Sie bitte die Versicherungsnummer und den Namen der Versicherungsgesellschaft zum ersten Besprechungstermin mit. Ich übernehme auf Wunsch für Sie die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung und kläre, ob die anfallenden Kosten von der Versicherungsgesellschaft übernommen werden. Manche Versicherer versuchen, ihre Kunden vom Anwaltsbesuch abzuhalten, indem sie auf eine eigene Hotline verweisen oder empfehlen bestimmte (für den Versicherer billigere) Vertragsanwälte. Darauf sollten Sie sich nicht einlassen. Sie haben das Recht auf freie Auswahl der Anwaltskanzlei.

Für Rechtssuchende, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, gibt es die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Das hierfür vorgeschriebene Formular erhalten Sie bei mir. Ich helfe Ihnen auch gerne beim Ausfüllen des Formulars und übernehme für Sie die Korrespondenz mit dem Gericht. Wird die Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt, trägt die Staatskasse die Ihnen entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten. Bei entsprechendem Einkommen kann es allerdings sein, dass Ihnen das Gericht aufgibt, monatliche Raten zu zahlen, Sie sich also doch zumindest teilweise an den Kosten beteiligen müssen. Für die Vertretung und Beratung außerhalb gerichtlicher Verfahren gibt es die so genannte Beratungshilfe. Antragsformulare hierfür gibt es ebenfalls bei mir. Auch helfe ich Ihnen gerne beim Ausfüllen und reiche dann den Antrag für Sie beim zuständigen Amtsgericht ein.

Für weitere Auskünfte stehe stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Formulare zum Download:

Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (für den Antrag auf Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe:

Erklaerung_ueber_die_persoenlichen_und_wirtschaftlichen_Verhaeltnisse



Vordruck für den Antrag auf Beratungshilfe:



Beratungshilfeantrag